Schwangerschafts­betreuung

Die Schwangerschafts­betreuung umfasst die Begleitung durch eine Hebamme während der ganzen Schwanger­schaft.

Unabhängig von der Vorsorge oder als Kombi­nation. Wichtig ist mir bei der indivi­duellen Schwangerschafts­betreuung, dass Sie sich in dieser beson­deren Zeit rundum gut betreut fühlen. Sie haben immer die Möglich­keit, Ihre Hebamme bei allen Fragen, Ängsten und Entschei­dungen zu kontaktieren, unab­hängig von der medizinischen Schwanger­schafts­begleitung. Diese zusätz­liche Art der Schwangerschafts­betreuung soll Ihnen während der Schwanger­schaft ein Gefühl der Geborgen­heit geben in dem Wissen, jeder­zeit fach­lichen und emotio­nalen Rat zu erhalten. Die Schwanger­schafts­vorsorge kann von Ihrer Hebamme und / oder den Gynäkologen durch­geführt werden.

Optimal ist eine sich ergänzende Zusammen­arbeit. Wir Hebammen können alle Unter­suchungen in der Schwanger­schaft durch­führen, mit der Ausnahme des Ultra­schalls. Das Schwanger­schafts­vorsorge­modell durch eine Hebamme basiert auf der Tatsache, dass Schwanger­schaft und Geburt völlig normale Ereig­nisse im Leben einer Frau sind. Zu dieser Vorsorge gehören: neben den Erhe­bungen der Parameter, wie Urin­unter­suchung, Labor­unter­suchungen, Blut­druck­messung, Gewichts­kontrolle, Kontrolle der Herz­töne, Lage­kontrolle des Kindes und ggf. vaginale Unter­suchungen, die Berück­sichti­gung des körper­lichen und psychischen Wohl­ergehens und die sozialen Umstände der Schwangeren.

Des Weiteren die Diagnose und Überweisung der Frauen, die ärztliche Geburtshilfe brauchen. Mir ist es wichtig, Zeit für Sie zu haben um auf Ihre Fragen, Ängste, Bedürf­nisse und Anliegen einzugehen. Deshalb verein­bare ich Termine mit Ihnen und besuche Sie daheim. „Die Anwendung dieser frauen­zentrierten Hebammen­hilfe hat die Rate der Ver­letzungen, Geburts­traumata und Kaiser­schnitt­entbin­dungen nach­weislich gesenkt“ (Quelle: The Midwifery Task Force). Die Kosten für die erfor­derlichen Unter­suchungen und Hilfe bei Beschwerden in der Schwanger­schaft übernimmt Ihre Kranken­kasse.

Wochenbett­betreuung

Die Wochenbett­betreuung (häufig auch „Nachsorge“ genannt) umfasst acht bis zwölf Wochen, in denen ich zu Ihnen nach Hause komme und Sie mit Ihrem Baby unterstütze.

In den ersten zehn Lebens­tagen besuche ich Sie, falls erforder­lich, täglich. Danach vergrößern sich die Abstände individuell. Ich beobachte dabei die Ent­wicklung des Kindes, das Trink­verhalten und die Gewichts­zunahme. Versorge den Nabel und berate Sie bei der Pflege und dem ersten Baden. Bei den Wöch­nerinnen kümmere ich mich um die Ver­heilung etwaiger Damm­verletzung oder Kaiser­schnitt­naht, beobachte die Rück­bildung und unter­stütze diese u. a. mit Wochen­bett­gymnastik, leiste Still- und Ernährungs­beratung. Ich stehe Ihnen bei allen Unsicher­heiten, Sorgen, Ängste, Fragen und Erfah­rungen rund um dieses neue Leben zur Seite und verstehe mich als Begleiterin in dieser ersten, besonderen Zeit. Insgesamt stehen Ihnen bis zu 26 Besuche im Zeitraum der ersten 12 Wochen zu. Diese werden nach der Hebammen­gebühren­verordnung mit der Kranken­kasse abge­rechnet. Bitte wenden Sie sich früh­zeitig an mich!

Akupunktur

Die Akupunktur ist ein Teil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und tausende von Jahren alt. Besonders in der Schwanger­schaft und dem Wochen­bett ist dieses Wissen hilf­reich, um typische, körperliche Schwanger­schafts­verän­derungen thera­peutisch zu begleiten. Eine große Wirkung erzielt man häufig schon durch wenigen Sitzungen. Folgende Be­schwerden lassen sich mit Aku­punktur wunder­bar behandeln:

  • Übelkeit und Erbrechen
  • Rückenschmerzen
  • Sodbrennen
  • Kapal­tunnel­syndrom
  • Wasser­einlage­rungen
  • Beckenboden­probleme
  • Milchstau oder Brust­entzündung

Ein großer Schwerpunkt der Akupunktur in der Schwanger­schaft ist die Geburts­vorberei­tung. Dazu wird ab SSW 36+0 nach einem bestimmten Schema aku­punktiert, um den Körper auf die bevor­stehende Geburt vorzu­bereiten. Studien zeigen, dass sich durch diese Aku­punktur die Geburts­zeit verkürzen kann.

Bitte beachten Sie: Die Kosten für die Aku­punktur werden nicht von der Kranken­kasse über­nommen und müssen privat gezahlt werden.

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